Laser-Sicherheit: Laserklassen, Schutzbrille und Brandschutz

Sicherheit6 Min. LesezeitStand: 10/2026

erklären wir kurz, wenn du darauf zeigst oder tippst.

Ein Lasergravierer bündelt genug Energie, um Holz zu verdampfen. Dieselbe Energie schädigt dein Auge in Bruchteilen einer Sekunde und kann einen Brand auslösen. Dieser Artikel erklärt, was die Laserklasse über dein Gerät aussagt, welche Schutzbrille passt und wie du Brände verhinderst.

Laserklassen nach DIN EN 60825-1

Die Norm DIN EN 60825-1 teilt Lasergeräte nach ihrer Gefährlichkeit in Klassen ein. Für Gravierer sind praktisch nur zwei Klassen relevant: Klasse 1 und Klasse 4.

KlasseBedeutungSchutzbrille
1Zugängliche Strahlung ungefährlich, auch wenn im Inneren ein starker Laser arbeitetnicht nötig
2sichtbarer Laser, Auge geschützt durch Lidschlussreflexnicht nötig
3RGrenzwerte von Klasse 1 und 2 höchstens fünffach überschrittenempfohlen
3BBlick in den Strahl gefährlich, Dauerstrich bis 500 mWerforderlich
4über 500 mW Dauerstrich, auch diffuse Reflexionen gefährlich, Brand- und Hautgefahrerforderlich

Ein Diodenlaser mit 10 W, 20 W oder 40 W optischer Leistung liegt weit über der Grenze von 500 mW. Jedes offene Gerät ist deshalb Klasse 4. Das gilt für die meisten offenen Diodenlaser, zum Beispiel den Acmer P2 33W.

Klasse 1 bedeutet nicht, dass im Gerät ein schwacher Laser steckt. Es bedeutet, dass das Gehäuse die Strahlung zuverlässig abschirmt. Geschlossene Geräte wie der xTool S1 20W oder der Creality Falcon2 Pro 22W erreichen Klasse 1 durch getöntes Sichtfenster und eine Deckelabschaltung.

Zwei Einschränkungen solltest du kennen:

  • Klasse 1 gilt nur im Originalzustand. Baust du eine Erhöhung (Riser) ohne Abschirmung unter das Gerät, überbrückst du den Deckelschalter oder ersetzt das Sichtfenster, ist es wieder ein Klasse-4-Gerät. xTool weist beim S1 ausdrücklich darauf hin, dass mit der Class-4-Riser-Base Klasse 1 entfällt.
  • Die Angabe muss vom Hersteller kommen. Bei manchen geschlossenen Geräten nennt der Hersteller keine Klasse. Dann gehst du von Klasse 4 aus.

Schutzbrille: Wellenlänge und optische Dichte

Bei jedem Klasse-4-Gerät trägst du eine Laserschutzbrille, und zwar alle Personen im Raum. Eine Sonnenbrille oder eine getönte Werkstattbrille schützt nicht.

Entscheidend sind zwei Werte:

Wellenlänge. Die Brille muss genau die Wellenlänge deines Lasers abdecken. Blaue Diodenlaser arbeiten meist um 450 nm (oft als 445 nm oder 455 nm angegeben), Infrarot- und Faserlaser bei 1064 nm, CO₂-Laser bei 10.600 nm. Eine Brille für 1064 nm schützt nicht vor einem blauen Diodenlaser und umgekehrt. Bei Kombigeräten mit Diode und Infrarotmodul brauchst du eine Brille, die beide Bereiche abdeckt.

Optische Dichte (OD). Die OD sagt, wie stark der Filter das Licht abschwächt. Jede Stufe bedeutet Faktor 10: OD 5 lässt noch ein Hunderttausendstel durch, OD 6 ein Millionstel. Für Diodenlaser im Hobbybereich werden Brillen mit OD 5 oder höher bei der passenden Wellenlänge angeboten.

In Europa gilt für Laserschutzbrillen die Norm EN 207. Auf zertifizierten Brillen steht eine Kennzeichnung wie “D 445 LB5”: D für Dauerstrich, die Wellenlänge in nm, und die Schutzstufe LB. LB5 entspricht einer Transmission von höchstens 0,001 Prozent, also etwa OD 5, und berücksichtigt zusätzlich, wie lange der Filter einem direkten Treffer standhält. Brillen nach EN 208 sind Justierbrillen und für Gravierer nicht geeignet.

Achte beim Kauf auf:

  • Wellenlänge und Schutzstufe sind direkt auf Gestell oder Glas aufgedruckt
  • Angabe der Norm EN 207, nicht nur “OD 6+” ohne Wellenlänge
  • seitlicher Schutz, damit keine Reflexionen von der Seite ins Auge fallen
  • die grünlichen Brillen, die vielen offenen Geräten beiliegen, nur verwenden, wenn die Kennzeichnung zum Gerät passt

Reflexionen

Bei Klasse 4 sind auch diffuse Reflexionen gefährlich. Der Strahl muss also nicht direkt ins Auge treffen. Kritisch sind:

  • blanke Metalle wie Aluminium, Messing oder Edelstahl
  • Glas, Spiegel und glänzende Fliesen
  • Werkzeuge, Lineale oder Schmuck in der Nähe des Arbeitsbereichs

Nimm Uhr und Ringe ab, wenn du am offenen Gerät arbeitest. Teste neue, glänzende Materialien zuerst mit wenig Leistung. Und schau nie ohne Brille “nur kurz” auf den Laserpunkt.

Brandschutz

Beim Lasern entstehen ständig kleine Flammen, vor allem beim Schneiden. Normalerweise erlöschen sie sofort. Wenn nicht, kann innerhalb von Sekunden das Werkstück brennen und kurz danach das Gerät.

Nie unbeaufsichtigt. Bleib während des gesamten Auftrags in Sichtweite und in Reichweite des Not-Aus. Auch Trotec betont, dass selbst Industrieanlagen mit Branderkennung nur unter Aufsicht laufen sollen und Versicherungen bei unbeaufsichtigtem Betrieb nicht immer zahlen.

Feuerlöscher griffbereit. Ein CO₂-Löscher ist für Lasergeräte gut geeignet, weil er keine Rückstände hinterlässt und für elektrische Geräte zugelassen ist. Pulverlöscher löschen auch, ruinieren aber Elektronik und Optik. Stell den Löscher so, dass du ihn erreichst, ohne am Gerät vorbeizugreifen.

Löschdecke. Für kleine Brände auf dem Werkstück reicht oft eine Löschdecke. Laser vorher stoppen, dann Decke auflegen.

Weitere Regeln:

  • Air Assist verwenden, besonders beim Schneiden. Er bläst Flammen aus.
  • Wabenbett und Gehäuseboden regelmäßig von Harz, Asche und Resten befreien. Diese Ablagerungen brennen gut.
  • Kein brennbares Material unter oder neben dem Gerät lagern.
  • Rauchmelder im Raum.
  • Gerät auf eine nicht brennbare Unterlage stellen, etwa eine Metallplatte oder Fliese.
  • Einige Materialien sind nicht nur giftig, sondern auch besonders brandgefährlich. Mehr dazu unter Tabu-Materialien.

Kinder und Haustiere

Ein offener Klasse-4-Laser gehört nicht in Räume, in die Kinder oder Haustiere unbemerkt kommen können. Kinder schauen neugierig auf den hellen Punkt, und Tieraugen sind genauso empfindlich wie unsere. Haustiere reagieren außerdem empfindlich auf den Rauch.

Praktisch heißt das:

  • Raum während des Laserns abschließen oder Tür geschlossen halten
  • Warnschild an der Tür, wenn andere im Haushalt leben
  • Brillen für alle Anwesenden bereithalten, auch für Zuschauer
  • Gerät nach der Arbeit stromlos machen, damit niemand es versehentlich startet

Ein geschlossenes Klasse-1-Gerät ist in Wohnräumen deutlich unkritischer. Die Brandgefahr und der Rauch bleiben aber auch dort.

Rauch nicht vergessen

Neben Strahlung und Feuer ist der Rauch das dritte Risiko. Er enthält Feinstaub und je nach Material giftige Gase. Wie du ihn sicher loswirst, erklärt der Artikel über Absaugung.

Weiter mit: Absaugung beim Lasern und Tabu-Materialien.

Was speziell in einer Wohnung zu beachten ist, von der Abluft bis zum Mietvertrag, steht in Laser in der Wohnung.