Glossar · Kaufrecht
Gewährleistung
Dein gesetzliches Recht gegenüber dem Verkäufer, wenn ein gekauftes Gerät schon bei der Übergabe einen Mangel hatte. Beim Kauf vom Händler gilt sie zwei Jahre.
Genauer erklärt
Die Gewährleistung, im Gesetz Mängelhaftung, regelt das Kaufrecht im BGB, für Käufe von Verbrauchern bei Unternehmern ergänzt durch die Regeln zum Verbrauchsgüterkauf. Hat die Ware bei Übergabe einen Mangel, kann der Käufer zuerst Nacherfüllung verlangen, also Reparatur oder Ersatz, danach unter Umständen Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz. Die Ansprüche verjähren nach § 438 BGB in zwei Jahren ab Ablieferung. Bei gebrauchten Waren darf ein Unternehmer die Frist gegenüber Verbrauchern auf ein Jahr verkürzen. Wirksam ist das nach § 476 BGB nur, wenn der Käufer vor dem Kauf eigens darauf hingewiesen wurde und die Verkürzung im Vertrag ausdrücklich und gesondert vereinbart ist. Bei Privatverkäufen kann die Gewährleistung ganz ausgeschlossen werden. Verpflichtet ist immer der Verkäufer, nicht der Hersteller. Diese Zusammenfassung gilt für deutsches Recht und ersetzt keine Rechtsberatung.
Woher kommt der Begriff?
Gewähr leisten heißt für etwas einstehen. Das BGB spricht heute von Mängelhaftung und den Rechten des Käufers bei Mängeln, im Alltag hat sich der ältere Begriff Gewährleistung gehalten.
In der Praxis
- Reklamiere beim Verkäufer, nicht beim Hersteller. Wer verkauft hat, steht auf der Rechnung.
- Heb die Rechnung auf, sie belegt Kaufdatum und Verkäufer.
- Verschweigt ein Verkäufer einen Mangel arglistig, hast du laut Verbraucherzentrale noch drei Jahre ab Kenntnis Ansprüche, auch wenn die Gewährleistung ausgeschlossen war.
- Normale Abnutzung von Verschleißteilen wie Düsen, Folien oder Druckplatten ist kein Mangel. Ein Gewährleistungsfall liegt vor, wenn das Teil schon bei Übergabe fehlerhaft war.
Nicht verwechseln
Gewährleistung ist nicht Garantie: Die Gewährleistung schreibt das Gesetz vor, sie richtet sich gegen den Verkäufer. Eine Garantie gibt meist der Hersteller freiwillig, zu eigenen Bedingungen und zusätzlich.
Häufige Fragen
Wie lange habe ich Gewährleistung auf einen 3D-Drucker?
Kaufst du als Verbraucher bei einem Händler, zwei Jahre ab Übergabe. Bei gebrauchten Geräten kann der Händler sie auf ein Jahr verkürzen, wenn er das vor dem Kauf eigens mitteilt und gesondert vereinbart. Beim Privatkauf ist sie oft ausgeschlossen.
Muss ich mich an den Hersteller wenden?
Nein. Gewährleistungsansprüche richtest du an den Verkäufer. Verweist er dich an den Herstellersupport, kannst du das nutzen, musst es aber nicht.