Glossar · Kaufrecht
Garantie
Ein freiwilliges Versprechen, meist vom Hersteller: Geht das Gerät in einer bestimmten Zeit kaputt, wird es repariert oder ersetzt. Was genau gilt, legt der Garantiegeber selbst fest.
Genauer erklärt
Eine Garantie ist eine zusätzliche, freiwillige Zusage, geregelt in § 443 BGB. Garantiegeber kann der Hersteller, der Verkäufer oder ein Dritter sein. Er bestimmt Dauer, Umfang und Bedingungen selbst, etwa welche Teile abgedeckt sind, ob ein Kaufbeleg nötig ist und ob die Garantie beim Weiterverkauf übergeht. Die gesetzliche Gewährleistung gegenüber dem Verkäufer bleibt daneben bestehen. Gegenüber Verbrauchern muss die Garantieerklärung nach § 479 BGB spätestens bei Lieferung auf einem dauerhaften Datenträger vorliegen. Bei Maker-Geräten gelten für Verschleißteile oft kürzere Fristen: Anycubic gibt etwa auf das Display der Photon Mono M7 6 Monate Garantie, eufyMake auf den Druckkopf des E1 3 Monate.
Woher kommt der Begriff?
Aus dem Französischen garantie, „Gewähr, Bürgschaft“. Im Alltag werden Garantie und Gewährleistung oft gleichgesetzt, rechtlich sind es zwei verschiedene Dinge.
In der Praxis
- Lies vor dem Kauf die Garantiebedingungen: Sie regeln, welche Teile abgedeckt sind und wie lange.
- Ob die Garantie beim Gebrauchtkauf übergeht, regelt jeder Hersteller selbst. Bei Snapmaker hängt sie laut Bedingungen am Gerät, bei Atomstack ist sie nicht übertragbar.
- Viele Hersteller knüpfen die Garantie an Bedingungen, etwa Original-Tinte beim UV-Drucker oder einen Kaufbeleg vom autorisierten Händler.
- Heb Rechnung und Seriennummer auf, ohne Kaufbeleg lehnen viele Hersteller Garantiefälle ab.
Nicht verwechseln
Garantie ist nicht Gewährleistung: Die Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben und richtet sich gegen den Verkäufer. Die Garantie ist freiwillig und gilt zusätzlich, zu den Bedingungen des Garantiegebers.
Häufige Fragen
Wo melde ich einen Garantiefall?
Beim Garantiegeber, meist beim Hersteller über dessen Support. Gewährleistungsansprüche richtest du dagegen an den Verkäufer.
Verlängert eine Garantie die Gewährleistung?
Nein. Beide laufen unabhängig voneinander. Eine Herstellergarantie über drei Jahre ändert nichts daran, dass die Gewährleistung beim Händler zwei Jahre dauert.
Mehr dazu im Wiki
- Gebraucht oder refurbished kaufen: 3D-Drucker, Laser, UV-Drucker
- Plotter schneidet nicht richtig: Klinge, Matte, Druck
- Sicherheit beim 3D-Druck: Dämpfe, Brandschutz und Kinder
- Sublimation erklärt: Polyester, Tassen und der richtige Drucker
- Sublimationsdrucker: EcoTank umbauen oder fertig kaufen?
- Verstopfte Düsen am UV-Drucker: Düsentest, Reinigung, Vorbeugung
- UV-Tinte erklärt: harte, flexible und Spezialtinten